Bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China, die in die Europäische Union importiert werden, sind registrierungspflichtig geworden, teilte die Europäische Kommission (EK) in einer am Donnerstag, dem 17. Juni, im Amtsblatt der EU veröffentlichten Entscheidung mit.
Die Registrierung der Produkte wird es den europäischen Behörden ermöglichen, endgültige Antidumpingzölle rückwirkend auf die Einfuhren dieser Produkte ab dem Datum der Registrierung zu erheben.
Bei dem registrierungspflichtigen Produkt handelt es sich um bestimmte Befestigungselemente aus Eisen oder Stahl, die nicht aus rostfreiem Stahl bestehen, d ausgenommen Schrauben und Bolzen zur Befestigung von Gleisbaumaterial) und Unterlegscheiben, mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Dieses Erzeugnis wird derzeit den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318159519 und 73181), ex.5 21 00 (TARIC-Codes 7318210031, 7318210039, 7318210095 und 7318210098) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318220031, 7318220039, 7318220095 und 7318220098).Die KN- und TARIC-Codes werden nur zur Information angegeben.
Gemäß der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung erlischt die Registrierung neun Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung.
Alle interessierten Parteien werden aufgefordert, innerhalb von 21 Tagen nach Veröffentlichung dieser Verordnung schriftlich Stellung zu nehmen, Belege vorzulegen oder eine Anhörung zu beantragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Postzeit: 14. Juli 2021